AUSSCHREIBUNG 
SCHWEIZERMEISTERSCHAFTEN 20002001

 

1. Ort                            VeveyTenero

                                      Piscine Corseaux Plage, 1800 VeveyFreibad Centro Sportivo

 

Wettkampfbecken:         50 m x 201 m x 1.8 - 2.0 m

                                      8 Bahnen/25 °C

Einschwimmbecken:     2516.60 m x 1110 m

 x 1.1 m

 

2. Datum

Donnerstag, 39. August 20002001 – Sonntag, 612. August 20001

 

3. Programm/Reglemente

Es gelten die einschlägigen Reglemente des SSCHV, insbesondere Regl. 3.2 (HM/SM-SW) Ausgabe 2000, erhältlich bei der Geschäftsstelle SSCHV, Postfach, 3097 Liebefeld3401 Burgdorf oder auf Internet (www.fsn.ch).

 

Bestimmungen, die bereits reglementarisch festgehalten sind, werden in dieser Ausschreibung nicht wiederholt.

 

Die Durchführung einer Dopingkontrolle ist jederzeit möglich.

 

4. Organisation

Organisator:        Vevey Natation
               Case postale 1216
               1800 Vevey 1
Nuoto Sport Locarno

                Casella postale 131

                6604 Locarno 4

Schiedsrichter:        Andreas Tschanz, UtzenstorfHans Diener, Dübendorf

Kampfrichter:        Schiedsrichter A des SSCHV und

                Mitglieder des Organisators

Zeitmessung:        Omega Ares 21Omega Ares 21

Start-/Rangliste:        Software-Paket "Splash"

                (Christian Kaufmann)

 

5. Einsätze

Fr. 12.90 -- für Einzelwettkämpfe / Fr. 21.5020.-- für Staffelwettkämpfe (inkl. 7,5 % MWST).

 

Die Einsätze müssen bis spätestens 5 Tage nach Meldeschluss auf das PC-Konto "Schwimmen" des SSCHV, 30-6502-1 Bern, einbezahlt sein. Bitte benützen Sie den beiliegenden Einzahlungsschein!

MWST Nr. 470 568

 

6. Limitezeiten/Reuegelder

Die Limitezeiten sind dieser Ausschreibung beigelegt.

Das einfache Reuegeld beträgt Fr. 12.90-- (inkl. 7,5 % MWST).

 

7. Siegerehrungen, Wanderpreise und Ranglisten

Die Verantwortlichen der Vereine werden gebeten, ihre Schwimmer pünktlich zur Siegerehrung zu schicken.

 

Das Verzeichnis der Wander- und Spezialpreise mit den entsprechenden Reglementen findet sich in der Beilage.

Die Anzahl der gratis abgegebenen Ranglisten richtet sich nach der Anzahl der Meldungen eines Vereins (Verteilerschlüssel des Organisators).

 

 

 

 

8. Lizenzen

Die Lizenzen müssen jederzeit während der ganzen Wettkampfveranstaltung vorgewiesen werden können. Für jede Lizenz, welche nicht vorgewiesen werden kann, wird eine Busse von Fr. 12.--90 (inkl. 7,5 % MWST) erhoben. Vorbehalten bleiben weitere reglementarische Massnahmen.

 

Die Lizenzen der Staffelschwimmer müssen dem Verantwortlichen (Assistent des Schiedsrichters) gleichzeitig mit der Abgabe der Staffelmeldeliste vorgewiesen werden.

 

9. Meldungen

Die Meldungen müssen mit den beiliegenden Formularen eingeschickt werden. Vereine, welche mit dem Programm „Splash“ arbeiten, werden gebeten eine Diskette einzusenden. Zusätzlich zur Diskette muss eine ausgedruckte Liste aller Meldungen, sortiert nach Namen und Rennen, beigelegt werden.

 

Unabhängig der unter Ziffer 6 (Limitezeiten/Reuegelder) genannten Vorschriften sind folgende Punkte zu beachten:

 

·      Die Meldezeiten haben der momentanen Form der Schwimmer im 50m-Becken zu entsprechen.

·      Der technische Direktor Schwimmen des SSCHV behält sich das Recht vor, andere Gesichtspunkte ausser den Meldezeiten für die Zusammenstellung der Läufe herbeizuziehen.

 

Meldeschluss ist Dienstag, 117. Juli 20001

(Datum des Poststempels).

 

Die Meldeformulare müssen mit dem offiziellen Begleitformular versehen an die folgende Adresse gesandt werden:

 

Schweiz. Schwimmverband

Techn. Sekretariat Schwimmen
Tiergartenstrasse 3

Postfach

34013097 BurgdorfLiebefeld

 

10. Teilnehmerlisten/Meldebestätigungen

Die teilnehmenden Vereine erhalten spätestens zwei Wochen nach dem Meldeschluss eine Meldebestätigung sowie eine Teilnehmerliste. Eine Startliste mit Bahnzuteilung wird erst am Wettkampftag erstellt.

 

11. Nachmeldungen

Nach Erhalt der Meldebestätigung können die Vereine allfällige Nachmeldungen dem Techn. Sekretariat Schwimmen melden.

 

Nachmeldeschluss ist Freitag, der 283. Juli 2000August 2001

(Datum des Poststempels).

 

Die Meldeformulare müssen mit dem offiziellen Begleitformu­lar versehen an die folgende Adresse gesandt werden:

 

Schweiz. Schwimmverband

Techn. Sekretariat Schwimmen

Tiergartenstrasse 3

Postfach

3401 Burgdorf3097 Liebefeld

 

 

 

Die Nachmeldegebühr beträgt das dreifache Startgeld und ist unverzüglich auf das PC-Konto "Schwimmen" des SSCHV, 30-6502-1 Bern, einzuzahlen. Die Quittung der Ueberweisung muss während den Meisterschaften dem Schiedsrichter jederzeit vorgewiesen werden können.

 

12. Einstartregel

Die Meisterschaften werden nach der Einstartregel ausgetragen.

 

13.        Abmeldungen

Für Einzelwettkämpfe die mit Vor- und Endläufen ausgetragen werden, sind allfällige Abmeldungen bis spätestens 1 ½ Stunden vor Beginn der Wettkämpfe des entsprechenden Wettkampftags dem Chef Start- und Ranglisten oder in der vom Schiedsrichter mitgeteilten Form anzugeben. Eingeschriebene Schwimmer, die ohne derartige Abmeldung nicht starten, sind reuegeldpflichtig (dreifaches Reuegeld) - vorbehalten bleibt ein Dispens des Schiedsrichters in ausserordentlichen Fällen.

 

14. Finals

Auf allen Strecken werden A-Finals ausge­tragen, die über die Klassierung der Ränge 1 bis 8 entschei­den. Für die Teilnahme am Final gilt Art. 3.6 des Reglements Wettkampfschwimmen.

 

Auf allen 50m, 100m, 200m und 400m Strecken werden B-Finals ausgetragen, die über die Klassierung der Ränge 9 bis 16 entscheiden. Die diesbezüglichen reglementarischen Teilnahmebestimmungen sind besonders zu beachten (Artikel 8 SM/HM-SW).

 

Startet ein in der Startliste aufgeführter Schwimmer im Endlauf nicht, ohne dass der Schiedsrichter auf schriftlichen Antrag hin eine Startdispens erteilt hat, verliert er das Recht zu weiteren Starts an dieser Meisterschaft. Ausserdem schuldet er ein dreifaches Reuegeld.

 

15. Einzelwettkämpfe mit Klassierung nach Zeit

Die Läufe werden erst nach erfolgter reglementarischer Teilnahmebestätigung zusammengestellt, wobei für die Einteilung der Läufe in erster Linie die Qualifikationszeiten berücksichtigt werden, welche zwischen dem 1. Oktober des Vorjahres und dem Vortag der Meisterschaft an einem offi­ziellen Wettkampf auf einer 25m- bzw. 50m-Bahn ge­schwommen wurden.

 

Startet ein in der Startliste aufgeführter Schwimmer bei Läufen mit Klassierung nach Zeit oder im Endlauf nicht, ohne dass der Schiedsrichter auf schriftlichen Antrag hin eine Startdispens erteilt hat, verliert er das Recht zu weiteren Starts an dieser Meisterschaft. Ausserdem schuldet er ein dreifaches Reuegeld.

 

Der Nachweis erzielter Zeiten, welche über 800 und 1500 m Freistil eine Anpassung der Meldezeit bewirken könnten, muss dem Schiedsrichter bis zum Ende der Vorläufe am Samstagmorgen übergeben werden.

Die definitive Teilnahme an diesen Rennen muss am Sonntagmorgen bis 07.45 Uhr bestätigt werden

 

16. Staffelmeldungen

Die Teilnahme an den Staffelwettkämpfen ist zu bestätigen. Wird eine Teilnahme nicht bestätigt, wird die Staffel gestrichen. Startet eine Staffel trotz Bestätigung nicht, ist das dreifache Reuegeld geschuldet.

 

Der Schiedsrichter legt den Termin für die Abgabe der Staffelmeldeblätter fest und gibt diesen an der Mannschaftsführersitzung bekannt.

 

Die Namen der Staffelschwimmer werden vertraulich behandelt und der Presse und anderen Interessierten erst kurz vor Beginn der betreffenden Staffelwettkämpfe abgegeben.

 

17. Unterkunft / Verpflegung

Die Vereine sind selber für ihre Unterkünfte verantwortlich. Wegen der Verpflegung beachten Sie bitte die Unterlagen des Organisators, die mit dem Programm und der Teilnehmerliste zugestellt werden..

 

18. Versicherung

Die Versicherung ist Sache eines jeden Teilnehmers. Der SSCHV und der Organisator der Meisterschaften lehnen jede Haftung bei Unfällen und Diebstahl während der Abwicklung der Meisterschaften ab.

 

19. Passepartout

Die Anzahl Passepartouts für offizielle Begleiter eines Vereins richtet sich nach der Anzahl Meldungen (Verteilschlüssel des Organisators).

 

Die Passepartouts werden den Mannschaftsführern bei der Ankunft im Schwimmbad abgegeben.

 

Damit die Anzahl der Passepartouts ermittelt werden kann, benötigen wir eine namentliche Liste der Teilnehmer und offiziellen Begleitern eines jeden Vereins auf dem offiziellen Formular des SSCHV. Diese Liste ist zusammen mit den Meldungen einzusenden.

 

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Wir danken den Verantwortlichen der Vereine für die Kenntnisnahme der vorstehenden Informationen und wünschen allen Mannschaften bereits jetzt einen angenehmen und erfolgreichen Aufenthalt in VeveyTenero.

 

SCHWEIZERISCHER SCHWIMMVERBAND

Technischer Direktor Schwimmen

 

Ralph Schallon

 

 

VEVEY-NATATIONNUOTO SPORT LOCARNO

Der Präsident

 

Bernard HangartnerLaurent Minelli

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