AUSSCHREIBUNG 1. Ort
Wettkampfbecken: 50 m
x 2
8 Bahnen/25 °C Einschwimmbecken:
2. Datum Donnerstag, 3.
Programm/Reglemente Es gelten die einschlägigen Reglemente des
SSCHV, insbesondere Regl. 3.2 (HM/SM-SW) Bestimmungen, die bereits reglementarisch
festgehalten sind, werden in dieser Ausschreibung nicht
wiederholt. Die Durchführung einer Dopingkontrolle ist
jederzeit möglich. 4.
Organisation Organisator:
Casella postale 131
6604 Locarno 4 Schiedsrichter: Kampfrichter:
Schiedsrichter A des SSCHV und
Mitglieder des Organisators Zeitmessung: Omega Ares
21 Start-/Rangliste:
Software-Paket "Splash"
(Christian Kaufmann) 5. Einsätze Fr. 12. Die Einsätze müssen bis spätestens 5 Tage
nach Meldeschluss auf das PC-Konto "Schwimmen" des SSCHV, 30-6502-1 Bern,
einbezahlt sein. Bitte benützen Sie den beiliegenden
Einzahlungsschein!
6.
Limitezeiten/Reuegelder Die Limitezeiten sind dieser Ausschreibung
beigelegt. Das einfache Reuegeld beträgt Fr. 12. 7. Siegerehrungen, Wanderpreise und
Ranglisten Die Verantwortlichen der Vereine werden
gebeten, ihre Schwimmer pünktlich zur Siegerehrung zu
schicken. Das Verzeichnis der Wander- und
Spezialpreise mit den entsprechenden Reglementen findet sich in der
Beilage. Die Anzahl der gratis abgegebenen Ranglisten
richtet sich nach der Anzahl der Meldungen eines Vereins (Verteilerschlüssel des
Organisators). 8. Lizenzen Die Lizenzen müssen jederzeit während der
ganzen Wettkampfveranstaltung vorgewiesen werden können. Für jede Lizenz, welche
nicht vorgewiesen werden kann, wird eine Busse von Fr. 12.-- Die Lizenzen der Staffelschwimmer müssen dem
Verantwortlichen (Assistent des Schiedsrichters) gleichzeitig mit der Abgabe der
Staffelmeldeliste vorgewiesen werden. 9. Meldungen Die Meldungen müssen mit den beiliegenden
Formularen eingeschickt werden. Vereine, welche mit dem Programm „Splash“
arbeiten, werden gebeten eine Diskette einzusenden. Zusätzlich zur Diskette muss
eine ausgedruckte Liste aller Meldungen, sortiert nach Namen und Rennen,
beigelegt werden. Unabhängig der unter Ziffer 6
(Limitezeiten/Reuegelder) genannten Vorschriften sind folgende Punkte zu
beachten: ·
Die
Meldezeiten haben der momentanen Form der Schwimmer im 50m-Becken zu
entsprechen. ·
Der
Meldeschluss ist Dienstag, 1 (Datum des
Poststempels). Die Meldeformulare müssen mit dem
offiziellen Begleitformular versehen an die folgende Adresse gesandt
werden: Schweiz.
Schwimmverband
3401 10.
Teilnehmerlisten/Meldebestätigungen Die teilnehmenden Vereine erhalten
spätestens zwei Wochen nach dem Meldeschluss eine Meldebestätigung sowie eine
Teilnehmerliste. Eine Startliste mit Bahnzuteilung wird erst am Wettkampftag
erstellt. 11.
Nachmeldungen Nach Erhalt der Meldebestätigung können die
Vereine allfällige Nachmeldungen dem Techn. Sekretariat Schwimmen
melden. Nachmeldeschluss ist Freitag, der (Datum des
Poststempels). Die Meldeformulare müssen mit dem
offiziellen Begleitformular versehen an die folgende Adresse gesandt
werden: Schweiz.
Schwimmverband
Tiergartenstrasse
3 Postfach 3401
Burgdorf Die Nachmeldegebühr beträgt das dreifache
Startgeld und ist unverzüglich auf das PC-Konto "Schwimmen" des SSCHV, 30-6502-1
Bern, einzuzahlen. Die Quittung der Ueberweisung muss während den
Meisterschaften dem Schiedsrichter jederzeit vorgewiesen werden
können. 12.
Einstartregel Die Meisterschaften werden nach der
Einstartregel ausgetragen. 13.
Abmeldungen Für Einzelwettkämpfe die mit Vor- und
Endläufen ausgetragen werden, sind allfällige Abmeldungen bis spätestens 1 ½
Stunden vor Beginn der Wettkämpfe des entsprechenden Wettkampftags dem Chef
Start- und Ranglisten oder in der vom Schiedsrichter mitgeteilten Form
anzugeben. Eingeschriebene Schwimmer, die ohne derartige Abmeldung nicht
starten, sind reuegeldpflichtig (dreifaches Reuegeld) - vorbehalten bleibt ein
Dispens des Schiedsrichters in ausserordentlichen Fällen. 14. Finals Auf allen Strecken werden A-Finals
ausgetragen, die über die Klassierung der Ränge 1 bis 8 entscheiden.
Für die Teilnahme am Final gilt Art. 3.6 des Reglements
Wettkampfschwimmen. Auf allen 50m, 100m, 200m und 400m Strecken
werden B-Finals ausgetragen, die über die Klassierung der Ränge 9 bis 16
entscheiden. Die diesbezüglichen reglementarischen Teilnahmebestimmungen sind
besonders zu beachten (Artikel 8 SM/HM-SW). Startet ein in der Startliste aufgeführter
Schwimmer im Endlauf nicht, ohne dass der Schiedsrichter auf schriftlichen
Antrag hin eine Startdispens erteilt hat, verliert er das Recht zu weiteren
Starts an dieser Meisterschaft. Ausserdem schuldet er ein dreifaches
Reuegeld. 15. Einzelwettkämpfe mit Klassierung nach
Zeit Die Läufe werden erst nach erfolgter
reglementarischer Teilnahmebestätigung zusammengestellt, wobei für die
Einteilung der Läufe in erster Linie die Qualifikationszeiten berücksichtigt
werden, welche zwischen dem 1. Oktober des Vorjahres und dem Vortag der
Meisterschaft an einem offiziellen Wettkampf auf einer 25m- bzw. 50m-Bahn
geschwommen wurden. Startet ein in der Startliste aufgeführter
Schwimmer bei Läufen mit Klassierung nach Zeit oder im Endlauf nicht, ohne dass
der Schiedsrichter auf schriftlichen Antrag hin eine Startdispens erteilt hat,
verliert er das Recht zu weiteren Starts an dieser Meisterschaft. Ausserdem
schuldet er ein dreifaches Reuegeld. Der Nachweis erzielter Zeiten, welche über
800 und 1500 m Freistil eine Anpassung der Meldezeit bewirken könnten, muss dem
Schiedsrichter bis zum Ende der Vorläufe am Samstagmorgen übergeben
werden. Die definitive Teilnahme an diesen Rennen
muss am Sonntagmorgen bis 07.45 Uhr bestätigt werden 16.
Staffelmeldungen Die Teilnahme an den Staffelwettkämpfen ist
zu bestätigen. Wird eine Teilnahme nicht bestätigt, wird die Staffel gestrichen.
Startet eine Staffel trotz Bestätigung nicht, ist das dreifache Reuegeld
geschuldet. Der Schiedsrichter legt den Termin für die
Abgabe der Staffelmeldeblätter fest und gibt diesen an der
Mannschaftsführersitzung bekannt. Die Namen der Staffelschwimmer werden
vertraulich behandelt und der Presse und anderen Interessierten erst kurz vor
Beginn der betreffenden Staffelwettkämpfe abgegeben. 17. Unterkunft /
Verpflegung Die Vereine sind selber für ihre Unterkünfte
verantwortlich. Wegen der Verpflegung beachten Sie bitte die Unterlagen des
Organisators, die
mit dem Programm und der Teilnehmerliste zugestellt werden. 18.
Versicherung Die Versicherung ist Sache eines jeden
Teilnehmers. Der SSCHV und der Organisator der Meisterschaften lehnen jede
Haftung bei Unfällen und Diebstahl während der Abwicklung der Meisterschaften
ab. 19.
Passepartout Die Anzahl Passepartouts für offizielle
Begleiter eines Vereins richtet sich nach der Anzahl Meldungen (Verteilschlüssel
des Organisators). Die Passepartouts werden den
Mannschaftsführern bei der Ankunft im Schwimmbad
abgegeben. Damit die Anzahl der Passepartouts ermittelt
werden kann, benötigen wir eine namentliche Liste der Teilnehmer und offiziellen
Begleitern eines jeden Vereins auf dem offiziellen Formular des SSCHV. Diese
Liste ist zusammen mit den Meldungen einzusenden. ******************** Wir danken den Verantwortlichen der Vereine
für die Kenntnisnahme der vorstehenden Informationen und wünschen allen
Mannschaften bereits jetzt einen angenehmen und erfolgreichen Aufenthalt in
SCHWEIZERISCHER
SCHWIMMVERBAND
Ralph Schallon
Der Präsident
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